Führerscheinrecht

Viele Menschen sind darauf angewiesen ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr benutzen zu können. So kann die Entziehung der Fahrerlaubnis für einen Berufskraftfahrer existentielle Folgen haben. Gleiches trifft auf Personen zu, die aufgrund der Lage ihres Wohnortes keine andere Möglichkeit haben zu ihrer Arbeitsstätte zu gelangen. Die Härte und Milde der unterschiedlichen Gesetzte ist von Fall zu Fall anderes ausgeprägt. Die Entziehung der Fahrerlaubnis muss nicht in jedem Falle kommentarlos hingenommen werden. Auch ein verhängtes Fahrverbot kann als unangemessen harte Bestrafung für ein Fehlverhalten anzusehen sein. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit des zugrunde liegenden Vorwurfes unterliegt die Entziehung der Fahrerlaubnis/das Fahrverbot den Regeln der Verhältnismäßigkeit. Auf dieser Basis ergeben sich in vielen Fällen gute Verteidigungsmöglichkeiten gegen Maßnahmen der Gerichte, Fahrerlaubnisbehörden oder Bußgeldstellen.

Grundsätzlich muss zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis unterschieden werden. Die Fahrerlaubnis ist die behördlich erteilte Genehmigung ein Kraftfahrzeug in öffentlichen Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Der Führerschein dokumentiert diese Erlaubnis lediglich. Die Entziehung der Fahrerlaubnis stellt somit einen Verwaltungsakt dar, der eine zunächst erteilte Begünstigung zurück nimmt. Der Führerschein ist lediglich ein Dokument, welches beweist, dass der Inhaber berechtigt ist Fahrzeuge im Straßenverkehr zu bewegen. Ein Fahrverbot lässt die Fahrerlaubnis als solches unangetastet. Es handelt sich lediglich um eine verhängte Buße des Staates gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis.