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Allgemeines zum Verkehrsstrafrecht
Die allermeisten Verstöße im Straßenverkehr werden durch Bußgelder sanktioniert. Nur bei den schwersten Verfehlungen greift das Strafrecht ein. Eine Verurteilung wegen solcher Taten kann somit auch zuvor unbescholtene Bürger zu „Vorbestraften“ im Sinne des Strafrechtes machen. Hierbei reichen oft schon Geschehensabläufe aus, die der normale Bürger zuvor niemals mit einem Strafverfahren in Verbindung gebracht hätte.